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Leistungen von Büro Peters - Als verlässlicher Planungspartner für vorbeugenden Brandschutz mit Augenmaß in Darmstadt und im Rhein-Main Gebiet, unterstützen wir seit 2005 Gebäudebetreiber, Bauherren und Architekten in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes.

Testen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

   Unsere Leistungen:

Beratung + Unterstützung - Brandschutz im Bestand

Nach behördlichen Begehungen, Überprüfungen durch Sachversicherer oder Prüfingenieuren für sicherheitstechnische Anlagen, werden häufig Mängel im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz festgestellt.
Dem Gebäudebetreiber fallen dann gelegentlich, die Bewertung und der angemessene Umgang mit den Mängelberichten schwer.

Wir unterstützen bei der Bewertung spezifischer Sachverhalte und dem lösungsorientierten Dialog mit Behörden und anderen Beteiligten. Wir suchen, auch unter Berücksichtigung eines möglichen Bestandschutzes, nach wirtschaftlichen und tragbaren Lösungen und beraten zu weiterführenden Maßnahmen.

Bestandsanalysen

Der Zustand der brandschutztechnischen Infrastruktur in bestehenden Gebäuden ist von entscheidender Bedeutung für die Nutzbarkeit eines Gebäudes, den Werterhalt und wichtiger Bestandteil von Investitionsentscheidungen.
Wir geben Ihnen ein umfassendes Bild des Gebäudebestandes, erfassen detailliert alle objektspezifischen Sachverhalte und gleichen diese mit den früheren Genehmigungsunterlagen und dem aktuellen Stand der Technik ab. Dabei bewerten wir, inwieweit baurechtlicher Bestandsschutz bestehen kann, ob Anpassungen an die aktuellen Rechtsgrundlagen erforderlich werden und geben Empfehlungen zur Optimierung der Brandsicherheit.  Wir erarbeiten eine systematische Dokumentation und stehen Ihnen, durch unsere kompetente Beratung bei Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise, mit Sachverstand zur Seite.

Machbarkeitsstudien / Wettbewerbe

Sie möchten mit innovativen Gebäudekonzepten und Wettbewerbsbeiträgen überzeugen und neue Wege gehen? Wir unterstützen Sie mit unserer Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens, unterstützen Sie bei der Planung innovativer Wettbewerbsbeiträge und neuer Gebäudekonzepte, bei der Revitalisierung und Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden und unterstützen bei der Projektentwicklung.
Die frühzeitige Einbindung unserer auch als Architekten erfahrenen Brandschutzsachverständigen garantiert eine optimale Entwicklung ohne böses Erwachen im Genehmigungsprozess.

Brandschutzbegehungen

Wir überprüfen die Ausführung Ihrer Liegenschaften, bestehenden Gebäude oder Neubauten auf Übereinstimmung mit den bauaufsichtlichen Anforderungen oder weitergehender Anforderungen an den Brandschutz. Hierzu führen wir Brandschutzbegehungen durch.

Brandschutznachweise

Für Gebäude der Gebäudeklassen 1-5, im vereinfachten Genehmigungsverfahren erstellen wir Brandschutznachweise. Für den Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes in Regelbauten der Gebäudeklasse 4 ist die Eintragung als Nachweisberechtigter gem. § 3, Abs. 1 NBVO erforderlich.
Eine Prüfung durch die Bauaufsicht, entfällt in diesem Fall.
Wir beraten und unterstützen bei der Planung im Vorfeld und erstellen Ihren Brandschutznachweis, als Bauvorlagebechtigte oder Nachweisberechtigte nach § 3, Abs. NBVO und überprüfen die Bauausführung auf Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis:

Brandschutzkonzepte

Für Sonderbauten ist der vorbeugende Brandschutz, im Zuge des Genehmigungsverfahrens, durch ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept nachzuweisen.
Mit unserer ausgeprägten Kenntnis der der Planungs- und Bauprozesse schauen wir über unseren Tellerrand und unterstützen mit unseren individuellen Brandschutzkonzeptes das planerische Konzept Ihres Gebäudes und tragen mit gesetzeskonformen aber angemessenen Maßnahmen zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Projektes bei.

Unser guter Leumund bei vielen Behörden in unserem Einzugsgebiet, ein dialogorientierter Arbeitsstil und umfassende Erfahrung aus der Hochbauplanung und dem vorbeugenden Brandschutzes, sind uns dabei eine gute Basis.

Bei der Ausarbeitung unserer Konzepte, in Text und Plan legen wir Wert auf eine klare strukturierte Darstellung aller Planungsvorgaben, sodass Behörden im Zuge der Prüfung der Bauvorlagen, als auch die beteiligten Planer, im Zuge der weiteren Umsetzung, auf jederzeit eindeutige und verständliche Angaben und Vorgaben zurückgreifen können.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

•    Ist bei einem kleinen Umbau, der Austausch einer Brandschutztür erforderlich ?
•    Erfüllen die  bestehenden Brandschutzklappen ohne Federrücklaufmotor noch die baurechtlichen Anforderungen oder ist bei Aufstockung auch die bestehende Geschoßdecke brandschutztechnisch zu ertüchtigen?

Mit unserer Erfahrung als Sachverständige und der unserer Fähigkeit auch mal über die eigene Fachdisziplin hinauszudenken unterstützen wir sehr gerne bei der Klärung sehr spezifischer Problemstellungen und finden dabei häufig zu einfacheren, sinnvollen  und wirtschaftlicheren Alternativen.

Überprüfung der Bauausführung, Fachbauleitung, Abnahmen

Bei der baulichen Umsetzung von Neubaumaßnahmen, Umbauten und Nutzungsänderungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzanforderungen bzw. das geprüfte und genehmigte Brandschutzkonzept oder der Brandschutznachweis einzuhalten.

Wir überprüfen die Bauausführung, auf Übereinstimmung und bescheinigen die Übereinstimmung als Nachweis gegenüber Behörden und Anderen.

Organisatorischer Brandschutz

Um Brandrisiken aktiv reduzieren und schlimmen Folgen vorzubeugen ist der Organisatorische Brandschutz beim Betrieb von Gebäuden wichtiges Sicherheitsthema:
Mit unserer Unterstützung vermeiden Sie schlimme Folgen und können aktiv Brandrisiken reduzieren.

Wir beraten zum organisatorischen Brandschutz in Ihrem Betrieb/Einrichtung, erstellen Brandschutzordnungen, Evakuierungskonzepte, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne oder stellen im Einzelfall auch einen externen Brandschutzbeauftragten.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind für einige Sonderbauten und für Gebäude mit „aufgeschalteter“ Brandmeldeanlage erforderlich und dienen der Feuerwehr im Einsatzfall zur sicheren Orientierung in Ihrem Gebäude. Ihre Aktualität ist für eine effektive Brandbekämpfung und damit zur Reduzierung der Brandschäden von entscheidender Bedeutung.

Wir erstellen oder aktualisieren Ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und örtlichen Vorschriften rechtssicher und mit Sachkunde.

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne dienen zur Orientierung und soll die vorhandenen Flucht- und Rettungswege und einige wesentliche Brandschutzeinrichtungen in übersichtlicher und leicht verständlicher Form darstellen.
Die Erfordernis regelt das Baurecht und die technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR A2.3.

Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungswegpläne nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601

Evakuierungskonzepte

In Gebäuden mit besonderen Anforderungen an die Räumung, im Brand- oder Gefahrenfall, wie Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren, Krankenhäuser, Einrichtungen für behinderte Menschen, sind zur Gewährleistungen einer sicheren und zügigen Räumung/Evakuierung besondere Evakuierungskonzepte sinnvoll und erforderlich.

Wir erstellen Evakuierungskonzepte. nach VDI 4062 und auf Grundlage der genehmigten Unterlagen (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept etc.) und stimmen diese mit dem Nutzer und zuständigen Behörden ab.

Baueingabeplanung von Brandschutzsanierungen

Aufgrund von behördlichen Brandschutzauflagen oder Anforderungen eines Brandschutzkonzeptes können weitere über die reine Brandschutzplanung hinausgehende Planungsleistungen von Architekten oder Fachplanern erforderlich werden.

Als Architekten bieten wir im Einzelfall auch Planungsleistungen nach HOAI an, die aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlich werden.